Investitionsabzugsbetrag auch für eine Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur

  • Ja, grundsätzlich geht das wohl, wenn die Wallbox bzw. Ladesäule überwiegend betrieblich genutzt wird. Wichtig ist, dass sie dem Betriebsvermögen zugeordnet wird und die IAB-Voraussetzungen erfüllt sind.

    Ich fand die Infos hier ganz hilfreich: IAB Ladesäule. Im Zweifel lieber kurz mit dem Steuerberater klären.

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