Darf ich während der Wiedereingliederung zum Arzt gehen?

  • Hallo zusammen,


    ich mache gerade eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) nach einer längeren Krankheitsphase und frage mich, wie es mit Arztbesuchen in dieser Zeit aussieht. Muss ich dafür extra Urlaub nehmen oder reduziert sich meine Wiedereingliederung, wenn ich zwischendurch einen Arzttermin wahrnehmen muss? Weiß jemand, wie das rechtlich geregelt ist und worauf ich achten sollte, wenn ich während der Wiedereingliederung einen Arzttermin habe?

  • Zu dieser Frage gibt es eine hilfreiche Übersicht, die erklärt, wie Arztbesuche und Termine während einer Wiedereingliederung rechtlich und praktisch eingeordnet werden: https://www.e-business-mag.de/…rend-wiedereingliederung/.


    Im verlinkten Beitrag wird dargestellt, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in dieser Situation haben und wie sich ein Arzttermin auf den Ablauf der Wiedereingliederung auswirken kann. Grundsätzlich gilt, dass während der stufenweisen Wiedereingliederung Arztbesuche nicht automatisch als Urlaub gelten müssen und oft auch nicht extra abgegolten werden müssen, solange sie mit dem Arbeitgeber abgesprochen sind und einen medizinischen Grund haben.


    Wichtig ist, dass du deine Termine offen kommunizierst und im besten Fall frühzeitig absprichst, damit es keine Missverständnisse gibt. Der Beitrag erläutert, wie du dich verhalten solltest, wie die rechtliche Lage in solchen Fällen aussieht und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen, damit die Wiedereingliederung planmäßig verläuft, ohne dass du Nachteile hast, nur weil ein Arzttermin notwendig ist. So bekommst du eine gute Orientierung, wie du Arztbesuch und Wiedereingliederung miteinander vereinbaren kannst.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!