Ein Überholvorgang beginnt ja mit dem Ausscheren aus der Fahrbahn. Wenn du bereits vor der Aufhebung des Überholverbots ausgeschert bist, dann war das wohl ein Fahrfehler.
Über selbsternannte Hilfssheriffs wurde vor längerer Zeit in der ADAC-Mitgliederzeitschrift Motorwelt berichtet. Demnach muss die Polizei solche Anzeigen aufnehmen und ihnen nachgehen, obwohl sie nicht glücklich über diese Art der Unterstützung ist. Wenn die Hilfssheriffs plausible Angaben machen können, den Sachverhalt und die Umstände penibel protokolliert haben und womöglich noch Zeugen benennen, dann verläuft die Sache auch nicht einfach im Sande.
In einem konkret geschilderten Fall ‚kümmerte’ sich ein Mann aus Hamburg um Parksünder vor seinem Wohnzimmerfenster. Er erstellte fast täglich eine Liste mit genauen Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Anzahl der Insassen, Kennzeichen, Automodell, Farbe… Eine Anzeige landete sogar vor Gericht, weil der Beschuldigte den Parkverstoß bestritt – er musste zahlen. Aufgrund seiner detaillierten Aufzeichnungen und seiner Erfahrung sei der Zeuge (Hilfssheriff) glaubwürdig, so das Gericht.
Die Beweggründe dieser Hilfssheriffs ließ der Artikel leider im Dunklen, darüber kann sich jeder eine eigene Meinung bilden.