Beiträge von RoadTr

    Hi liebe Leute,





    ich bin mir ja so unsicher, was die Regeln für die
    Fahrradbeleuchtung angeht. Fahrradfahren auch im Dunkeln hat für mich seit
    letztem Sommer nämlich auch ohne Licht dank der ganzen Straßenlaternen immer
    super geklappt. Doch damit ist seit meinem Zusammentreffen mit der Polizei
    Schluß. Denn die haben mir verbindlich eine Fahrradbeleuchtung für die
    Dunkelheit verordnet. Infos habe ich von techfacts.de/forum/ entnommen und
    dann auch gleich tolle Fahrradlampen bestellt. Doch das mit der Blinkfunktion
    bereitet mir noch Kopfschmerzen. Ich weiß nämlich nicht, wann und ob diese
    erlaubt ist. Oder sollte man nur gleichbleibendes Licht verwenden? Auch bei
    Stirnbändern mit Licht? Bitte sagt mir doch mal, was denn nun wirklich stimmt.





    Bye