Mahlzeit,
kann mir jemand sagen , ob es reicht, wenn ich mir Xenonbirnen nebst Brenner einbaue und mir dass dann mit der ABE eintragen lasse, oder gibt es da mehr zu beachten?
Mahlzeit,
kann mir jemand sagen , ob es reicht, wenn ich mir Xenonbirnen nebst Brenner einbaue und mir dass dann mit der ABE eintragen lasse, oder gibt es da mehr zu beachten?
Kein Kommentar!
Habt euch wohl, wird ja jetzt schon hier zu albern!
dass die betriebserlaubnis des autos durch verändern von lichtern erlischt, ist dir klar, ja? und wer soll sowas eintragen? das geht nur, wenn auf den scheinwerfern die kennzeichnung "dc" steht. dann für xenon-betrieb geeignet. und automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigungsanlage ist pflicht. und das alles geht nur, wenn die teile nicht irgendwelche "brenner" von e-gay oder sonstigem sind! und die haben sowieso keine abe... erlöschen der betriebserlaubnis = 3 punkte, ca. 75 euros strafe und bei gefährdung durch blendung, evtl. mit unfallfolge gefährlicher eingriff in den straßenverkehr = vorbestraft. worst case.. schon mal in eine "spezial-homemade-xenon-umgerüstete" lichtanlage eines autos als gegenverkehr geschaut? da kannst nur aggressiv werden. sorry, aber ist so!!! hab noch ein paar interessante links zu dem thema gefunden:[URL=http://www.autoextrem.de/showthread,t-14982.htm]*klick here*[/URL] und [URL=http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm]*klick here*[/URL]
jep da hat er völlig Recht ohne Automatische Leuchtweitenregulierung geht sowieso nix!!!
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