Hallo,
ich fahre eine bestimmte Strecke schon viele Jahre und kenne deshalb auch jedes Detail.
Nun habe ich mir schon seit Jahren angewöhnt, nach einer 70er Zone, wenn alle Beschränkungen aufgehoben werden, kurz vor dem Ende Schild auszuscheren, um den Überholvorgang direkt am Schild zu beginnen, was seit vielen Jahren keinen gestört hat.
Gestern ist mir dann ein Oberschullehrer bis an mein Haus hinterhergefahren und hat mir aus seinem fahrenden Auto in Richtung meines KFZ-Parkplazes zugerufen, dies gibt eine Anzeige, ich habe noch einen Zeugen, daß sie im Überholvebot überholt haben.
Was haltet Ihr von solch einem Fritzen?
Ich muß dazu noch anmerken, daß die Ausfahrt, auf welche sich die Beschränkung bezieht schon seit etwa 250 Metern passiert wurde und sich keine einzige weitere Einfahrt, oder auch ein Fußweg bis zum Ende der Beschränkung befindet.
Ich bin aber trotzdem meinem Vordermann mit etwa Tacho 70 bis 80 bis etwa 20 oder 30 m vor dem Überholverbot Ende Schild hinterhergefahren, um erst dann nach links auszuscheren und gleich darauf beim passieren des Ende Schildes den Überholvorgang zügig einzuleiten und abzuschließen.
Ich war sozusagen vor dem Schild schon auf der Gegenfahrbahn und habe ab dem Schild überholt, wobei auch noch zu sagen ist, daß es dort keine durchgezogene Mittellinie gibt.
Der Fahrer eines Autos, welcher etwa 200 m hinter mir war, soll angeblich auch bezeugen wollen, daß ich im Überholverbot überholt hätte.
Der Oberlehrer muß also Erbsenzähler sein und der andere wohl Linsenzähler.
Ich denke, falls er wirklich eine Anzeige losläßt, kann mir nicht viel passieren, da ich die Gefahrenstelle schon mindestens 200 m passiert hatte und den Überholvorgang vor dem Schild ja auch noch gar nicht begonnen hatte, ich habe lediglich vor dem Schild schon mal auf die Gegenfahrbahn gewechselt, zumal ich dazui ja auch keine durchgezogene Linie überfahren mußte.
Wie seht Ihr das?
Gruß vom Verkehrsminister