Hallo,
meine Frage ist: Darf ich nur mit einem Nummerschild fahren?
Mir wurde das vordere Kennzeichen gestohlen. Dies ist bei der Polizei sowie bei der Zulassungsselle bekannt.
Desweiteren haben wir den Verlust des Fahrzeugbriefes festgestellt und auch schon einen Neuen beantragt.
Nun brauche ich aber das Auto ziemlich dringend, da ich auf dem Dorf wohne und sonst nicht pünktlich auf Arbeit komme.
Wenn ich nun alle Papiere mit mir führe, das heißt: die Anzeige, Beleg für die eidesstaatliche Versicherung und den Fahrzeugschein.
Darf ich da mit nur einem Kennzeichen fahren?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
aster