Kfz verkauf Problem

  • Guten Tag ,
    Ich bräuchte Hilfe, bezüglich eines Problemes welches ich mit der Käuferin meines Alten Pkw habe.
    Ich habe den Wagen am 14 oktober .2012 gekauft und wollte ihn nur den Winter überfahren.
    Es war ein bastlerfahrzeug , so auch vom vorbesitzer deklariert.
    Ich kaufte das Fahrzeug meldete es an und fuhr es , bis ich es nicht mehr brauchte.
    Das Fahrzeug war ein Jahr zuvor also um den 15.10.2011 beim TÜV.
    Also hatte ich mit dem tüv nichts zutuhen.
    Ich verkaufte das Fahrzeug im Mai 2013 an eine Familie als Bastlerfahrzeug und unter auschluss jeglicher Gewährleistung oder rucknahme.
    Jetzt fast drei Monate später , stand die Dame bei mir vor.der Tür und erzählte etwas von wegen dass sie das Fahrzeug anmelden wollten und beim.straßen verkehrsamt gesagt wurde der tüv bericht sei gefälscht.
    Beim amt haben sie alle dokumente außer den Brief eingezogen.
    Die Frau hatte allerdings nichts schriftliches außerdem war sie bei der Polizei und hatte Anzeige erstattet.
    Sie drohte mir , und unterstellte mir das ich den bericht gefälscht hätte und ihr das geld wiedergeben solle oder einen kleinen betrag damit sie neuen tüv machen kann .
    Ich habe leider da es 3.monate her ist keine dokumente mehr vom.kauf oder verkauf.
    Wie kann man da weiter verfahren bzw was soll ich tuhen?
    Danke.im vorraus
    Mit lieben grüßen

  • Also Kurz und Knapp:


    NIMM DIR EINEN ANWALT!


    Alles andere führt zu nichts. Erklär ihm, dass du keine Schuld hast und der wird dich beraten.
    Alle male preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Vorallem ist so ne Urkunden/ Ausweis / Prüfbericht-Fälscherei kein Papenstiel!

  • Danke für die schnelle Antwort !
    Ich habe glücklicherweise den Kaufvertrag zwischen mir und dem Vorbesitzer wieder gefunden .
    Dort steht das Genaue Datum und das er mir das Fahrzeug mit TÜV bis zum 12.2013 und den dazugehörigen Prüfberichten verkauft hat, ebenfalls sein Name und seine Anschrift.
    Das mit dem Anwalt werde ich aufjedenfall tuhen.
    Allerdings kann ich jetzt anhand des Datums auf dem Tüv bericht und des Datums auf dem Kaufvertrag nachweisen dass ich das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nicht besaß.
    Liebe grüße

  • Erzähl doch mal wie es ausgegangen ist, bei nem Freund von mir gibt s gerade eine ähnliche Situation.. der wird sich wohl einen Anwalt nehmen. Wäre interessant zu wissen, ob es auch ohne klappt. Danke!

  • Also Kurz und Knapp:


    NIMM DIR EINEN ANWALT!


    Alles andere führt zu nichts. Erklär ihm, dass du keine Schuld hast und der wird dich beraten.
    Alle male preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Vorallem ist so ne Urkunden/ Ausweis / Prüfbericht-Fälscherei kein Papenstiel!


    Sehe ich genauso!


    Lass dich da auf nichts ein und gehe auf Nummer sicher mit einem Anwalt!

    "Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt schnellere Pferde." (Henry Ford)

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