Hallo,
ganz nebenbei eine kleine Anmerkung, die auch hier nicht unter den Tisch fallen sollte:<br/>
<h3>Die Rückdatierung der TÜV-Plakette wird abgeschafft</h3><br/><br/>
Schon zum Ende des Jahres 2011 ist die Rückdatierung abgeschafft worden. Das heißt, wenn du deinen TÜV-Termin überzogen hast, musst bekommst du trotzdem ab dem Termin, wo du beim Sachverständiger auftauchst deine zwei jahre TÜV.<br/>
Bisher wurde zurückdatiert, un so konnte es sein, dass du zwar im Dezember hingegangen bist, der Prüfer dir aber nur bis September bestätigt hat, wenn deine Hauptuntersuchung schon seit September abgelaufen war.<br/><br/>
Diese Masche war eigentlich reine Geld-Macherei von den Behörden, denn der Prüfer schaut sich das Fahrzeug ja aktuell an und bestätigt ab jetzt auch den Zustand , also die Verkehrssicherheit. Da ist doch sch...ßegal, wann der bisherige HU-termin abgelaufen ist...