Mich würde mal interessieren, wie die rechtliche Grundlage bei nicht mehr erkennbaren Fahrbahnmarkierungen ist. Das Problem habe ich nämlich vor kurzem in einem Ort gehabt, wo die Markierung an einer Kreuzung nicht mehr zu erkennen war. Wer trägt die Kosten, wenn man unverschuldet einen Unfall wegen der nicht erkennbaren Markierung verursacht?
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