Hi liebe Leute,
ich bin mir ja so unsicher, was die Regeln für die
Fahrradbeleuchtung angeht. Fahrradfahren auch im Dunkeln hat für mich seit
letztem Sommer nämlich auch ohne Licht dank der ganzen Straßenlaternen immer
super geklappt. Doch damit ist seit meinem Zusammentreffen mit der Polizei
Schluß. Denn die haben mir verbindlich eine Fahrradbeleuchtung für die
Dunkelheit verordnet. Infos habe ich von techfacts.de/forum/ entnommen und
dann auch gleich tolle Fahrradlampen bestellt. Doch das mit der Blinkfunktion
bereitet mir noch Kopfschmerzen. Ich weiß nämlich nicht, wann und ob diese
erlaubt ist. Oder sollte man nur gleichbleibendes Licht verwenden? Auch bei
Stirnbändern mit Licht? Bitte sagt mir doch mal, was denn nun wirklich stimmt.
Bye