Dieselfilterheizung

  • Hallo,


    mein Mitsubishi ist jetzt knapp 2 Jahre alt und macht zum ersten mal so einen harten winter mit! Jetzt ist der Diesel gelartig gewurden und setzt den Dieselfilter zu! Ich beschwerte mich bei meinem Händler doch er machte mir ein Angebot für eine Dieselfilterheizung!


    Sollte es nicht ehr so laufen das Mitsubishi für den Schaden aufkommt und nicht der Kunde??


    Ich unterhielt mich mit einem anderen Mitsubishi-Kunden der seinen l200 erst vor einer Woche kaufte und ihm geschah das selbe mit seinem Dieselfilter! Der Händler reagierte genauso und wollte ihm für 500Euro eine Dieselfilterheizung verkaufen!


    Der Händler sagte uns das der Vorstand den kostenlosen Einbau nicht genehmigte!


    Was kann ich da jetzt tun??


    MfG Benjamin

  • Hallo,


    auch ich bin vom L200-Filterproblem betroffen. Auch mir wurde ein Heiz-Kit für den Filter (über den Daumen 200€ plus Einbau plus Märchensteuer...) angeboten.
    Mietze-Buschi will dennoch Teile und Arbeit nicht zahlen...


    Fakt ist: Der Filter ist zu klein dimensioniert und bekommt bei kälter werdendem Diesel ein Durchflussproblem. Ich meine hier nicht den Sommerdiesel, der dann anfängt Paraffin auszuflocken und den Filter zu verstopfen, sondern ganz normalen Winterdiesel, der für die entsprechenden Temperaturen auch vorgesehen ist. Wenn der Diesel schon gelartig ist, ist das ein Haftungsfall gegenüber der Tanke... Immer die Quittungen aufheben und im Schadensfall mal loszetern von wegen "Esso-Superdiesel bis -25 Grad". Dabei: ich habe die entsprechenden Winterdiesel-Aufkleber an den Zapfsäulen lange nicht mehr gesehen...


    Fakt ist: In Skandinavien wird der L200 ab Werk mit dem Umrüstkit (eingebaut) an den Kunden ausgeliefert. (sonst würden L200 dort nicht fahren können).


    Fakt ist: der alte L200 hatte trotz kleinerem Motor, fehlendem Common Rail und weniger Leistung eine sehr viel größeren Filter und kannte keine Durchflussprobleme am Filter (bei geeignetem Diesel...).



    bestimmt will man nicht noch eine Rückrufaktion beim L200! Ich halte es trotzdem für einen konstruktiven Mangel, der eindeutig ein Garantiefall ist und damit für den Kunden nichts kosten darf. Im Pannenfall gehören dazu auch Abschleppkosten. (zur Not hat man dafür auch noch einen schutzbrief...)
    So verstehe ich jedenfalls unser Garantie-Recht!


    Ich hab erstmal nix einbauen lassen und dafür dem Hersteller einen lieben Brief geschrieben und habe auf das entsprechend so (natürlich nett!!!) geschildert und argumentiert. Entweder läuft die Geschichte dann über Garantie, über den Anwalt oder über eine Lösung aus dem freien Zubehörmarkt, in der Reihenfolge.


    Ich gehe erstmal von der Garantiepflicht des Herstellers bei Mangel an einem Produkt aus. Bei Mercedes-S-Klasse und Konsorten wären bei einem solchen Mangel und einem solchen Verhalten des Herstellers/Importeurs schon längste jeder verfügbare Anwalt auf den Beinen...



    Ich warte erstmal ab, was M. antwortet und entscheide dann die nächsten Schritte...


    Grüße aus Meck-Pomm....

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